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Atemschutz

Alles rund um den Atemschutz

Ein Atemschutzgeräteträger ist ein entsprechend ausgebildetes Feuerwehrmitglied, welches gesundheitlich in der Lage ist, ein Atemschutzgerät zu tragen. Die gesundheitliche Untersuchung muss von einem dafür autorisierten Arzt nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 26 (siehe Anforderungen) vorgenommen werden. Es sind immer dann geeignete Atemschutzgeräte zu tragen, wenn für die Feuerwehrangehörigen die Gefahr des Einatmens von gesundheitsschädigenden Stoffen (Atemgifte) besteht.

Die Einsatzgrundsätze, die bei Atemschutzgeräteträgern zur Anwendung kommen, sind in der FwDV 7 und den jeweiligen Ausbildungsunterlagen geregelt. Dies erfolgt länderspezifisch. Diese Einsatzgrundsätze enthalten Regelungen wie sich beispielsweise ein Atemschutzgeräteträger vor, während und nach einem Atemschutzeinsatz zu verhalten hat.

Anforderungen an den Atemschutzgeräteträger

Grundvoraussetzung für einen Einsatz eines Atemschutzgeräteträgers ist ein bestandener Atemschutzlehrgang, eine gültige G26 Untersuchung, sowie in jährlicher Durchgang einer Atemschutzübungsanlage.

Atemschutzunfälle

Die Gefahren durch Rauchdurchzündungen ("flashover") und Rauchexplosionen ("Backdraft") sind keinesfalls der Filmindustrie oder den amerikanischen Kollegen vorbehalten. Auch in Deutschland werden regelmäßig Einsatzkräfte durch solche Phänomene schwer verletzt und getötet. Durch die heutigen Bauweisen (Isolierung, Mehrfachverglasung...) werden diese Gefahren zukünftig weiter steigen!

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.atemschutzunfaelle.de